Vereidigte Sachverständige

Glaser-Innung für den Regierungsbezirk Arnsberg

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verfügen über eine besondere Sachkunde, und eine hohe fachlichen Expertise. Ihre Objektivität und Vertrauenswürdigkeit sind selbstverständlich. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nehmen sie die Rolle eines „Helfers“ der Richter ein. Zu Ihrer Sicherheit unterliegen sie der ständigen Aufsicht durch die zuständige Handwerkskammer.

Folgende Sachverständige stehen für Sie zur Verfügung:

Klaas, Henner

57074 Siegen

+49 271 331486

henner@klaas-fenster.de

Kluwe, Achim

44267 Dortmund

+49 231 850066

KluweGlas@t-online.de

Krämer, Matthias

58730 Fröndenberg

+49 2378 4334

matthiask1520@web.de

Utsch, Martin

57074 Siegen

+49 271 880150

info@glas-utsch.de

Weitere Sachverständige finden Sie auch im „Sachverständigen-NAVI“, der Sachverständigen-Datenbank des Handwerks unter https://www.svd-handwerk.de/suche.php. Die Suche ist auch in der dazugehörigen App verfügbar. Die App gibt es für Smartphones von Android und Apple in den
entsprechenden Stores.

Welche Leistungen erbringen öffentlich bestellte Sachverständige?

Erstellung von Gutachten für private Kunden, Versicherungen und Behörden, z.B.

  • wenn man der Meinung ist, dass eine handwerkliche Leistung nicht fachgerecht erbracht wurde.

  • Wenn von Handwerkern gekaufte Waren möglicherweise Mängel aufweisen.

  • für gutachterliche Aussagen zu den ortsüblichen Preisen von Handwerksleistungen.

  • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Fachbereich des Sachverständigen.

Hilfestellung bei Fachplanung im konstruktiven Glasbau

Gut zu wissen

Vertragspartner können bei Konflikten festlegen, dass das Urteil eines öffentlich bestellten Sachverständigen als verbindlich anzuerkennen ist. Das sorgt bei beiden Konfliktparteien schnell für Rechtssicherheit, z.B. wenn Unklarheit über die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung herrscht.

Warum sollte man einen öffentlich bestellter Sachverständiger wählen, es gibt doch auch genügend freie Sachverständige?

  • Ein öffentlich bestellter Sachverständiger hat ein Prüf- und Auswahlverfahren zu durchlaufen, bei dem er seine persönliche Eignung, hohe Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen musste.

  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung bürgt für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.